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Abzugsfähige Berufskosten

Steuern - Corona hat die Arbeitswelt stark beeinflusst. Die Folgen davon betreffen in vielen Fällen auch die Steuererklärung für das Jahr 2020. Ein paar Hinweise, worauf man achten muss.

Abzugsfähige Berufskosten

Die kantonalen Steuerbehörden reagieren unterschiedlich auf das Phänomen Homeoffice. Bild: Getty

Als Arbeitnehmer darf man gewisse berufsbezogene Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sind die Ausgaben gering, zieht man die «Pauschale für Berufsauslagen» ab. Ihre Höhe ist in der Wegleitung zur Steuererklärung definiert. Liegen die tatsächlichen Kosten höher und man will sie abziehen, braucht es eine detaillierte Auflistung und die entsprechenden Zahlungsbelege als Beilage zur Steuererklärung. Ein typischer Knackpunkt sind die Kosten für den Arbeitsweg. Hier darf man grundsätzlich nur die Kosten für den öffentlichen Verkehr abziehen. Die Kosten für das Auto sind dann abzugsfähig, wenn man mit dem ÖV viel länger braucht. Ist dies der Fall, darf man allerdings nicht die gesamten Kosten geltend machen. Die Wegleitung zur Steuererklärung gibt in diesem Punkt ebenfalls Maximalbeträge vor.Auswirkungen von CoronaDie Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Steuererklärungen aus. Beispielsweise haben viele Arbeitnehmer vorübergehend im Homeoffice gearbeitet. Das heisst, die Aufwände für den Arbeitsweg und die Auswärtsverpflegung liegen in diesen Fällen tiefer als gewöhnlich. Umgekehrt fallen aufgrund von Homeoffice vielleicht Zusatzkosten an. Die kantonalen Steuerbehörden reagieren unterschiedlich auf dieses Phänomen. In Basel und im Baselbiet gelten auch im Corona-Jahr 2020 die bisherigen Regelungen für ein privates Arbeitszimmer. In Anbetracht von Lockdown, Sicherheitsmassnahmen und Quarantäne ist der Spielraum für bestehende Abzüge aber sicherlich grösser geworden. Die Nutzung eines Arbeitszimmers muss dabei nachgewiesen werden (Mietvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, gegebenenfalls Arztzeugnis oder behördliche Bestätigung der Quarantäne).   

«Die Kantone Basel-Stadt und Baselland haben sich für eine pragmatische Lösung entschieden.»

Kulanterweise können weiterhin die üblichen Berufsauslagen (z. B. Fahrtkosten und auswärtige Verpflegung), welche bei einer Tätigkeit am angestammten Arbeitsplatz angefallen wären, in der Steuererklärung 2020 deklariert werden. Zudem können Steuerpflichtige im Baselbiet, die im vergangenen Jahr aufgrund der Pandemie auf den ÖV umgestiegen sind, die Kosten für das Auto zum Abzug bringen. Ansässige in Basel-Stadt können dies nur tun, wenn sie mittels Arztzeugnis nachweisen können, dass sie zu einer gefährdeten Personengruppe zählen bzw. gezählt haben. Beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 empfiehlt es sich also, die Wegleitung besonders aufmerksam zu studieren. Wer Unterstützung bei komplizierten Sachverhalten sucht, findet in der Mitgliederdatenbank von Treuhand Suisse ausgewiesene Fachleute in der Nähe.

Marco Derungs
Präsident TREUHAND|SUISSE
Sektion Basel-Nordwestschweiz

Wie man als Familie Steuern spart

Steuererklärung - Wer Kinder hat, profitiert von verschiedenen Abzugsmöglichkeiten. Für das Steuerjahr 2020 gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.

Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk eine Erhöhung der Kinderabzüge verworfen. Die drohenden steuerlichen Einbussen von 380 Mio. Franken waren für die Mehrheit dann doch zu viel. Trotzdem sind die Möglichkeiten, als Familie seine Steuerbelastung zu senken, durchaus erfreulich. Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Höhe des Abzugs für das Steuerjahr 2020 weiterhin 6500 Franken pro Kind. Bei den Staats- und Gemeindesteuern legt jeder Kanton die Abzugsmöglichkeiten selber fest. Im Kanton Basel-Stadt liegt der Kinderabzug im Steuerjahr 2020 bei 7900 Franken, in Baselland lediglich bei 750 Franken. Das Anrecht auf den Kinderabzug beginnt mit der Geburt des Kindes und gilt bis zum Abschluss der Erstausbildung (z. B. Berufslehre, Studium). Massgebend sind jeweils die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Leben zwei Elternteile getrennt und nehmen das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam wahr, dürfen sie je die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an, namentlich auf die Frage, ob der eine Partner vom anderen Unterhaltsbeiträge bezieht.

Mit der Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 wollte der Bundesrat auch die Abzüge für die Kosten der Kinderbetreuung – durch eine Tagesmutter oder in einer Krippe – erhöhen. Aber auch hier bleibt es beim bisher gültigen Maximalbetrag von 10 100 Franken. Hingegen kann man bei der Staats- und Gemeindesteuer im Kanton Basel-Stadt neu ebenfalls 10 100 Franken (statt vorher 10 000) für die Fremdbetreuung von Kindern in Abzug bringen. In Baselland sind die Abzüge für Fremdbetreuung im Jahr 2020 sogar deutlich gestiegen, von 5500 im Jahr 2019 auf neu 10 000 Franken im Jahr 2020. Der Abzug gilt bis zum 14. Lebensjahr und nur dann, wenn die Kinderbetreuung notwendig ist, weil beide Eltern arbeiten oder in einer beruflichen Ausbildung stehen.

Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Aufgrund von Corona haben sich besondere Situationen ergeben, die beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 zu berücksichtigen sind. So liegen die tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung vielleicht tiefer als im Vorjahr, weil die Kita vorübergehend geschlossen war. Oder umgekehrt sind für einzelne Familien, die bisher keine Kosten für die Drittbetreuung hatten, im Zusammenhang mit den vorübergehenden Schulschliessungen erstmals Kosten angefallen: z. B. für die Kinderbetreuung zu Hause, wenn die Eltern arbeitstätig sind. So oder so ist es wichtig, die Abzüge in der Steuererklärung aufzulisten und mit entsprechenden Dokumenten (Rechnungen, Zahlungsbelege) zu dokumentieren.

Eltern, die Anrecht auf den Kinderabzug haben, können auch die von ihnen übernommenen Krankheits-, Unfall- und Zahnarztkosten abziehen. Allerdings gilt hier übers Ganze ein Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens. Bei der Bundessteuer schliesslich gibt es noch den Abzug für Versicherungen (z. B. Krankenkasse) von 700 Franken auszuschöpfen.

Thomas Waldmeier
Vorstandsmitglied TREUHAND|SUISSE
Sektion Basel-Nordwestschweiz

Weitere Informationen
www.treuhandsuisse.ch
  

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