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«Lehraufsicht = Dienstleistung in der Berufsbildung»

Auf einen Blick

«Lehraufsicht = Dienstleistung in der Berufsbildung»

David Llaneza und Katharina Gisin geben Auskunft über die häufigsten Fragen in der Lehraufsicht. Bild: zvg

Die Ausbildungsberatenden der Lehraufsicht sind für mehr als 6000 aktive Lehrverhältnisse zuständig. Sie sind damit Anlauf- und Beratungsstelle für alle Beteiligten der beruflichen Grundbildungen. Katharina Gisin und David Llaneza sind Ausbildungsberatende des Kantons Basel-Landschaft und geben Auskunft über die häufigsten Fragen in der Lehraufsicht. Die Fragen stellte Thomas von Felten, Leiter der Abteilung Laufbahn und Integration der Hauptabteilung Berufsbildung.   

Die Abteilung «Betriebliche Ausbildung» im Kanton Basel-Landschaft hat drei Kernaufgaben: die Lehraufsicht, das Kurs- und das Prüfungswesen.

Ich habe den Begriff Lehraufsicht immer mit Kontrolle assoziiert. Stimmt das so?

David Llaneza (DL): Das war vielleicht früher eher der Fall. Wir verstehen unsere Rolle heute als Ausbildungsberater aber so, dass wir verschiedenste Dienstleistungen für die Lernenden, die Ausbildungsbetriebe und alle anderen an der dualen Ausbildung Beteiligten erbringen. Das übergeordnete Ziel ist immer, Lernende zu einem erfolgreichen Lehrabschluss zu führen. Katharina Gisin (KG): Selbstverständlich beinhaltet es auch noch Kontrollaspekte, beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der betrieblichen Bildung sowie die Kontrolle der Leistungsaufträge für überbetriebliche Kurse. Aber im Zentrum steht die Beratung der Bildungspartner.

Was bedeutet das alles konkret? Benötigt man als Betrieb eine Bewilligung, damit man Lernende ausbilden darf ?

KG: Ja, ein Ausbildungsbetrieb benötigt eine Ausbildungsbewilligung von uns, weil gemäss dem Berufsbildungsgesetz die Kantone die Aufsichtspflicht über die Umsetzung der beruflichen Grundbildungen haben. Nachdem bei uns ein Gesuch dazu eingetroffen ist, prüfen wir vor Ort, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Qualifikation des verantwortlichen Berufsbildners beziehungsweise der Berufsbildnerin, erfüllt sind und die Infrastruktur und die betrieblichen Arbeiten die geforderten Lerninhalte abdecken.

"Bei rund zwei Dritteln aller Grundbildungen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Betriebe positiv."

David Llaneza
Ausbildungsberatender des Kantons Basel-Landschaft

Welche Qualifikation benötigt denn ein/e Berufsbildner/in?

DL: Im Regelfall muss diese Person selber den zu erlernenden Beruf mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen haben. Artverwandte oder akademische Abschlüsse im Berufsfeld werden aber auch anerkannt. Zusätzlich ist eine sogenannte berufspädagogische Ausbildung zu absolvieren. Diese erfolgt vor oder spätestens im ersten Ausbildungsjahr – mit dem Besuch eines 5-tägigen Kurses für Berufsbildner/innen. Wir bieten pro Jahr rund 18 solche Kurse – zum Teil berufsspezifisch – für 370 Franken inklusive Lehrmittel an. Personen mit entsprechender Vorbildung können davon (teil)dispensiert werden.

Bei gewerblich-industriellen Berufen sind die Betriebe oft sehr spezialisiert, können diese trotzdem Lernende ausbilden?

DL: Die Bedürfnisse des Berufsnachwuchses in der Arbeitswelt werden mit zweijährigen eidgenössischen Berufsattesten (EBA) oder mit drei- oder vierjährigen Berufslehren mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgedeckt. So entstehen im Laufe der Zeit neue Berufe oder es verschwinden solche, die nicht mehr gefragt sind. Aufgrund der von Ihnen angesprochenen Spezialisierungen kommt es tatsächlich vor, dass ein Betrieb nicht mehr den gesamthaft geforderten Lerninhalt vermitteln kann. Damit ein solcher Betrieb trotzdem Lernende ausbilden kann, wird dann unter Beihilfe von uns ein Partnerbetrieb gesucht, der die fehlenden Lerninhalte abdeckt – wir sprechen dann von einem Lehrbetriebsverbund.

"Bei Schwierigkeiten dürfen alle Bildungsbeteiligten auf unsere Unterstützung zählen. Wir können vertraulich zur Beratung und Krisenintervention beigezogen werden."

Katharina Gisin
Ausbildungsberatende des Kantons Basel-Landschaft

Wie finden sich Lernende und Betrieb?

KG: Die Lehrstellensuchenden wissen, dass die zur Verfügung stehenden Berufslehren mit EBA oder EFZ auf dem Lehrstellennachweis beider Basel (www.lenabb.ch) respektive dem Baselbieter Lehrstellenportal (www.lehrstellenportal.bl.ch) zu finden sind. Erfolgversprechend auf der Suche nach Lernenden sind auch Angebotsaushänge bei den nahegelegenen Sekundarschulen und Zeitungsinserate.

Was kostet die Ausbildung von Lernenden?

DL: Bei rund zwei Dritteln aller Grundbildungen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Betriebe positiv, bei den restlichen stellt sich der Nutzen erst nach Abschluss der Grundbildung ein – unter anderem durch den Wegfall der Einarbeitungszeit. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (www.ehb.swiss/obs/kosten-nutzen-berufsbildung-2019) zeigt detaillierte Ergebnisse dazu.

Wie gross ist der administrative Aufwand für Lehrbetriebe am Anfang und während der Lehre?

DL: Mit dem digitalen Erfassen des Lehrvertrags unter www.lehrvertrag.info wird auch gleich die Schulanmeldung abgewickelt. Während der Ausbildung müssen in allen Berufen Bildungsberichte erstellt beziehungsweise Lern- und Leistungsziele beurteilt werden. Läuft während der Ausbildung alles gut und es müssen keine Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden, dann bleibt am Ende lediglich noch die Ausstellung des Abschlusszeugnisses.

Was, wenn es während der Lehre Probleme gibt?

KG: Bei Schwierigkeiten dürfen alle Bildungsbeteiligten auf unsere Unterstützung zählen. Wir können vertraulich zur Beratung und Krisenintervention beigezogen werden. Insbesondere bei drohender Lehrvertragsauflösung ist es ratsam, möglichst früh ins Gespräch zu kommen.

Gibt es viele Lehrvertrags­­aufösungen, und was sind die Gründe?

DL: Die Lehrvertragsauflösungsquote beträgt rund 10 Prozent pro Jahr; das heisst, etwas über 600 Lehrverträge werden aufgelöst. Dies bedeutet nicht, dass die Ausbildung gänzlich abgebrochen wird. Im Kanton Basel-Landschaft haben 92 Prozent aller jungen Erwachsenen einen Abschluss auf der Sek-Stufe II. Die Gründe solcher Lehrvertragsauf­lösungen sind so vielfältig wie die Menschen, die dahinter stehen. Am häufigsten erfassen wir die Auflösungen im ersten Ausbildungsjahr unter «falsche Berufswahl», gefolgt von «Konflikt zwischen den Vertragsparteien» und «mangelnde Leistungen».

Welches ist die Rolle der Lehraufsicht bei einer Lehrvertragsauflösung?

KG: Wie bereits erwähnt, dürfen die Parteien auf unsere vertrauliche Beratung und neutrale Vermittlung zählen. Oft gelingt es uns, die Parteien wieder zu einen oder zumindest die Eskalation im Rahmen zu halten und eine «schlanke» Auflösung zu erwirken.
   

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